Zulassung
Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfolgt in der Studien- und Prüfungsabteilung. Dies ist grundsätzlich ganzjährig möglich.
Studienbewerber/innen, die bereits an der Universität Graz studieren, aber ein weiteres Studium/weitere Studien öffnen wollen, kommen mit dem Studierendenausweis während der allgemeinen Zulassungsfrist (alle Studien) bzw. Nachfrist (nur für Master- und Doktoratsstudien) in die Studien- und Prüfungsabteilung.
Doch nicht jedes Master-, Lehramts- oder Diplomstudium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz.
Das Curriculum des beabsichtigten Doktoratsstudiums gibt Aufschluss darüber, welches Vorstudium konsekutiv (=direkt weiterführend) zur Zulassung berechtigt. Sollten sich hierbei Unklarheiten ergeben, erkundigen Sie sich bitte in der Studienabteilung.
Für Doktoratsstudien der URBI, NAWI, THEOL Fakultät sowie für das überfakultäre Doktorat Fachdidaktik ist bei der Zulassung/Antragsstellung das Formular Vorabeinigung bzw. Anmeldung zum Doktoratsstudium mit den erforderlichen Unterschriften vorzulegen.
Internationale sowie österreichische BewerberInnen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Sie finden das dafür notwendige Formular sowie weitere Informationen hier.
Wenn Ihr absolviertes Studium nicht zur direkten Zulassung berechtigt, muss überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Doktorats handelt. Wie in diesem Fall vorzugehen ist, wird hier beschrieben.
Studienbewerber/innen, die noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren bzw. die letztmalig vor 1990 eingeschrieben waren, müssen ihre Daten über UNIGRAZ online erfassen. Nähere Informationen erhalten sie unter dem Menüpunkt Datenerfassung zur Inskription.
Hier finden Sie Informationen zu Studienunterbrechungen in der Doktoratsphase:
Informationen zu Studiengebühren:
Den konkreten Ablauf der Zulassung zu jedem Doktoratsstudium an der Universität Graz finden Sie hier:
- Doktoratsstudium der Religionswissenschaft
- Doktoratsstudium Katholische Theologie
- Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften
- Doktoratsstudium PhD Law and Politics
- Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Doktoratsstudium der Philosophie/Doktoratsstudien an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
- Doktoratsstudium der Naturwissenschaften
- Geisteswissenschaftliches Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
- Naturwissenschaftliches Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
- Interdisziplinäres Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
- Überfakultäres Doktoratsstudium Fachdidaktik
Link zur Studienabteilung.
Sie haben Interesse an einem Doktoratsstudium an der Universität Graz? Das freut uns sehr!
Allerdings sollten Sie einige grundlegende Voraussetzungen beachten, die Sie ebenso wie alle auszufüllenden Formulare auf der Info-Seite für Internationale Studierende der Studien- und Prüfungsabteilung finden.
Die Serviceeinrichtung 4students bietet auch Hilfestellungen für Internationale Studierende an.
Bei Fragen zu Themen wie Einreise, Visum und Sozialversicherung finden Sie wichtige Informationen auf der Website des Welcome Centers der Universität Graz.
Allgemeine Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie eine Kurzfassung des Procederes für INTERNATIONALE BewerberInnen für ein Doktoratsstudium:
Grundsätzlich müssen Internationale Studierende für die Zulassung zum Studium einen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen. Hierfür ist der vollständige Antrag mit allen notwendigen Dokumenten entweder persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung (im Hauptgebäude) oder mittels Post einzureichen. Die Universität akzeptiert nur Originalunterlagen.
Nach Einreichung der Dokumente erfolgt in der Studienabteilung die formale Durchsicht/Bewertung der Studienunterlagen. Bei Anträgen für Doktoratsstudien ist weiters noch eine inhaltliche Bewertung durch die Fakultät notwendig.
Die Bearbeitung des jeweiligen Antrages kann somit bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Wenn es eine Zusage über den Studienplatz gibt, wird ein Bescheid an die am Antrag angegebene Zustelladresse verschickt. Sollten Unterlagen fehlen bzw. nicht ausreichend vorhanden sein, ergeht ein Verbesserungsauftrag der Universität und es besteht die Möglichkeit, (fristgerecht) Dokumente nachzureichen. Es empfiehlt sich daher, Anträge möglichst frühzeitig einzureichen – sollte ein Verbesserungsauftrag von der Universität ergehen, kann somit eine Nachreichung noch fristgerecht für das gewünschte Semester erfolgen.
Für Nicht-EU-BürgerInnen sind für die Zulassung folgende Fristen zu beachten:
5. September für das Wintersemester
5. Februar für das Sommersemester (Datum des Eingangsstempels)
Unterrichtssprache an der Universität Graz ist Deutsch, deshalb sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (nach GERS) Voraussetzung. Das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der NAWI-Fakultät sowie die Doktoratsstudien in Geographie und Umweltsystemwissenschaften an der URBI-Fakultät werden in englischer Sprache angeboten.
Kontaktpersonen für internationale DoktorandInnen sind: Helga Gollob und Bettina Koller (zulassung.international(at)uni-graz.at)
Kontakt
DocServicePersönliche Beratung nach Vereinbarung. Via Skype4Business/Telefon, vor Ort im Besprechungsraum, Halbärthgasse 6/1.OG (ohne Lift), oder im Raum 0062, UB-Gebäude, Universitätsplatz 3a, 2.OG (barrierefrei).