Doktoratsstudium der Philosophie
Das Doktoratsstudium der Philosophie dient dazu, die DoktorandInnen zur selbstständigen Forschung zu befähigen und damit zur Entwicklung der geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächer auf internationalem Niveau beizutragen. Die Studierenden unternehmen in ihrer Dissertation die selbstständige Bewältigung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen. Sie erarbeiten neues Wissen, verbreitern ihre methodologischen Kompetenzen und durch regelmäßige Präsentation ihrer Ergebnisse werden Kompetenzen in wissenschaftlicher, wissensvermittelnder und allgemeinverständlicher Kommunikation erworben.
► Zulassung
Inskription in der Studienabteilung
► Anmeldung
Nach Zulassung zum Doktoratsstudium muss die Doktorandin/der Doktorand spätestens nach zwei Semestern ihr/sein Dissertationsthema bei der Studiendekanin/bei dem Studiendekan schriftlich anmelden.
Diese Anmeldung umfasst:
- Arbeitstitel der geplanten Dissertation
- Vorschlag einer Erstbetreuerin/eines Erstbetreuers (optional: und einer Zweitbetreuerin/eines Zweitbetreuers) einschließlich der Vorlage der Betreuungsvereinbarung. Falls es eine zweite Betreuungsperson gibt, muss diese ebenfalls die Betreuungsvereinbarung unterzeichnen.
- Benennung des Dissertationsfaches
- Vorschlag eines Dissertationsthemas durch Vorlage eines Exposés des Dissertationsprojekts
Das Thema der Dissertation muss den an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät vertretenen Fächern entnommen werden und ist im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer unter Beachtung eines sinnvollen Zusammenhanges mit dem absolvierten Vorstudium zu wählen.
Erfordert das Dissertationsprojekt die Verwendung von Geld- oder Sachmitteln einer akademischen Einheit, so ist es nur zulässig, wenn die Leiterin/der Leiter dieses Instituts darüber informiert wurde und sie/er es nicht wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebs untersagt.
► Lehrveranstaltungen
Pflichtfach: mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte, davon mindestens 1 Doktoratskolloquium
Wahlfach: mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte Für diese Lehrveranstaltungen kommen auch fächerübergreifende Lehrveranstaltungen in Frage. Lehrveranstaltungen gelten dann als „fächerübergreifend“, wenn sie von mindestens zwei Lehrenden gehalten werden, wovon mindestens eine/einer habilitiert sein muss. Die Lehrenden müssen in dieser Lehrveranstaltung mindestens 2 unterschiedliche Prüfungsfächer vertreten. Der Inhalt der Lehrveranstaltung muss in jedem Fall als „fächerübergreifend“ definiert sein. Für alle diese Lehrveranstaltungen kommen auch genderspezifische Themen in Frage.
► Doktoratskolloquium
Doktoratskolloquien (DQ) sind prüfungsimmanente wissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Konferenzformat unter der Beteiligung von mindestens zwei Habilitierten zur gemeinsamen Besprechung und Diskussion der zu erstellenden Arbeit auf der Grundlage von Referaten. Die/der DoktorandIn hat eine schriftliche Skizze im Umfang von rund 10 Seiten vorzulegen, das im Rahmen des Doktoratskolloquiums mündlich präsentiert und verteidigt wird. Schriftliche Einreichung und mündliche Präsentation der Projektskizze sind prüfungsimmanenter Bestandteil des Doktoratskolloquiums. Die Skizze muss enthalten: Arbeitstitel, Disposition, Fragestellung(en), Gegenstandsbereich(e)/Material, theoretische Vorüberlegungen, Methode(n), kurze Bibliographie, Erkenntnisziel(e).
Zusätzlich steht es jeder/jedem Doktoratsstudierenden frei, sich auch zu einem der folgenden Doktoratsprogramme anzumelden:
► Doktoratsprogramme (interdisziplinär und fakultätsübergreifend)
- Antike Kulturen des Mittelmeerraumes
- Climate Change
- Fachdidaktik für das Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
- Geschlechterstudien
- Geschichte und Soziologie der Sozial- und Kulturwissenschaften
- Human Factor in Digital Transformation
- Kultur – Text – Handlung
- Menschenrechte, Demokratie, Diversität und Gender
- Migration – Diversität – Globale Gesellschaften
- Philosophie
- Sammeln, Ordnen und Vermitteln. Wissenskulturen im 18. Jahrhundert
- Sprachdidaktik und Sprachlehr/- lernforschung
- Südöstliches Europa
- Visual Culture Studies: Repräsentationen von Wirklichkeit
Wenn das Thema der Dissertation ein fachdidaktisches ist, wird die Anmeldung zur Doktoratsschule empfohlen:
► Doktoratsschule Fachdidaktik (universitäts- und fakultätsübergreifend)
Kontakt
DocServicePersönliche Beratung nach Vereinbarung. Via Skype4Business/Telefon, vor Ort im Besprechungsraum, Halbärthgasse 6/1.OG (ohne Lift), oder im Raum 0062, UB-Gebäude, Universitätsplatz 3a, 2.OG (barrierefrei).
Akademischer Grad
Doktor/Doktorin der Philosophie „Dr. phil.“
Dauer
6 Semester / 30 ECTS-AP
(AP = Anrechnungspunkte)
Unterrichtssprache
Deutsch
Studienkennzahl
B 796 500 xxx
Fakultät
Geisteswissenschaften
Typ
Vollzeit
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
Voraussetzungen
Fachlich infrage kommendes Master- oder Diplomstudium oder Äquivalent